Up to date bleiben: Weiterbildung
Da sich die Forschung, Wissen und Praxisverwaltung rasch weiterentwickeln, ist es für Ärztinnen und Ärzte notwendig, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Im Medizinalberufegesetz (Art. 40 MedBG) ist die lebenslange Weiterbildung deshalb als Berufspflicht definiert.
In allen Fachgebieten sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Credits Selbststudium vorgeschrieben.
Die Regeln auf einen Blick
- In allen 45 vom SIWF definierten Fachgebieten kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Es ist drei Jahre gültig.
- Alle Inhaber eines eidgenössischen oder anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels sind zur Fortbildung gemäss den Bestimmungen der FBO verpflichtet, solange sie in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Fachgesellschaft sind.
- Die Fortbildungspflicht umfasst unabhängig vom Beschäftigungsgrad 80 Credits pro Jahr
- Die Fortbildungspflicht beginnt am 1. Januar nach Titelerwerb bzw. Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit in der Schweiz.
- Ärztinnen und Ärzte, die der Weiterbildungspflicht nicht nachkommen, können von den kantonalen Gesundheitsbehörden mit einem Verweis oder einer Busse bis 20’000 Franken geahndet werden.
Gliederung der geforderten 80 Fortbildungscredits pro Jahr
30 Credits Selbststudium
- Nicht strukturierte Fortbildung
- Nicht nachweispflichtig
- Automatische Anrechnung
Bis zu max. 25 Credits Erweiterte Fortbildung
- Strukturierte Fortbildung
- Crediterteilung durch eine andere Fachgesellschaft, eine kantonale Gesellschaft oder das SIWF
- Nachweispflichtig
Mind. 25 Credits Fachspezifische Kernfortbildung
- Strukturierte Fortbildung
- Anerkennung und Crediterteilung durch die SGAIM
- Nachweispflichtig
Das SIWF gibt eine praktische Übersicht über die Voraussetzungen und Regelungen für die Fortbildungsprogramme für alle Fachrichtungen. Mehr erfahren